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   LG Hamburg, 31.07.1992 - 311 S 84/92   

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LG Hamburg, 31.07.1992 - 311 S 84/92 (https://dejure.org/1992,10600)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.1992 - 311 S 84/92 (https://dejure.org/1992,10600)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 311 S 84/92 (https://dejure.org/1992,10600)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 321/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Umstellung von

    Zwar wird in der Literatur und der Rechtsprechung der Instanzgerichte fast einhellig die Auffassung vertreten eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigte Erklärung nach § 10 WoBindG (ebenso nach dem früheren § 8 MHG) sei nur wirksam, wenn sie den Namen der natürlichen Person angebe, die für das Schreiben verantwortlich ist, und die bloße Angabe der juristischen Person, von der das Schreiben stammt, genüge nicht (LG Essen, MDR 1979, 57; LG Wiesbaden, WuM 1996, 282; LG Hamburg, WuM 1993, 65; LG Berlin, GE 1992, 717; Schultz, aaO, Rdnr. 384; ebenso zu einer Erklärung in Textform nach § 126b BGB: LG Hamburg, NZM 2005, 255 f.; Sternel, aaO, IV Rdnr. 91; MünchKommBGB/Artz, aaO, Rdnr. 6; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., Vor § 558 BGB Rdnr. 65).
  • LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08

    Wohnraummiete: Stillschweigend Umstellung einer Bruttokaltmiete auf eine

    Handelt es sich bei der Klägerin um eine eingetragene Genossenschaft i. S. des § 1 Abs. 1 GenG und damit um eine juristische Person, so ist es erforderlich, dass die für diese handelnde natürliche Person als Unterzeichnerin der Erklärung angegeben wird (LG Hamburg WuM 1993, 65; LG Wiesbaden WuM 1996, 65; LG Essen MDR 1979, 57).
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